§ 1 Geltungsbereich

(1) MOVEOS Bike-Sharing verleiht an Kunden (im Folgenden: „Entleiher“) bei bestehender Verfügbarkeit ein oder mehrere Leihfahrräder zu den nachstehenden Bedingungen.

(2) Der Verleih der Fahrräder wird durch die MOVEOS GmbH (im Folgenden: „Verleiher“) durchgeführt.

(3) Durch die Entleihe eines Lastenfahrrades akzeptiert der Entleiher die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen.

(4) Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich, sofern diese vorab schriftlich (ausdrücklich inklusive via e-mail) vereinbart wurden.

§ 2 Buchung

(1) Eine Buchung ist mit Vorabreservierung über die moveo App oder über die Buchungsformulare auf der Homepage möglich. Eine Buchung wird erst mit der Buchungsbestätigung des Verleihers wirksam.

(2) Die Vorabreservierung erfolgt online über die moveo App oder über die Buchungsformulare auf der Homepage des Verleihers. Die Reservierung wird automatisch storniert, sollte das Fahrrad nicht innerhalb 30 Minuten nach Reservierungsbeginn in den Zustand der Nutzung überführt worden sein.

(3) Es gibt die Möglichkeit eine Leihe sofort zu starten oder für einem späteren Zeitpunkt zu reservieren. Dieser Zeitpunkt kann maximal 2 Monate in der Zukunft vom jeweiligen aktuellen Datum liegen, an welchem der Reservierungsauftrag beim Verleiher eingegangen ist.

(4) Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen Dritter sind nicht möglich.

(5) Lastenfahrräder, die nicht reserviert und nicht in Nutzung sind, können vom Entleiher auch direkt ohne Vorabreservierung in Nutzung genommen werden.

(6) Die Nutzung eines Fahrrades ohne vorherige Anmeldung ist als Diebstahl, möglicherweise in einem besonders schweren Fall, oder als unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs oder als Unterschlagung strafbar. Der Verleiher behält sich vor, Strafanzeige zu stellen.

(7) Buchungen können jederzeit storniert werden.

(8) Buchungsänderungen sind nicht zulässig. Im Falle einer gewünschten Änderung muss die Buchung storniert werden und im Anschluss eine neue Reservierung beantragt werden.

(9) Der Entleiher darf das Fahrrad nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist nach Absprache möglich.

§ 3 Benutzungsregeln

Zu keiner Zeit erwirbt der Entleiher Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Der Entleiher darf das Lastenfahrrad nur zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen.

(1) Insbesondere ist es dem Entleiher untersagt,

  1. a) die Transportvorrichtungen des Lastenfahrrads unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die jeweils zulässige Last zu überschreiten oder Personen mit Ausnahme von Kindern in den dafür vorgesehenen Vorrichtungen zu transportieren. Die jeweils zulässige Last bzw. einen zulässigen Transport von Kindern hat der Entleiher den Hinweisen auf der Homepage des Verleihers zu entnehmen.
  1. b) das Fahrrad einem Dritten zu überlassen,
  1. c) das Fahrrad während der Mietdauer aus zum Buchungszeitpunkt geltenden geografischen Dimensionsbereich hinauszubewegen. Der geltende geografische Dimensionsbereich umfasst die Stadtgrenzen Osnabrücks plus einen Radius von 20 Kilometern.
  1. d) Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Fahrrad vorzunehmen,
  1. e) das Fahrrad gewerblich auf Kosten Dritter zu nutzen; eine Nutzung innerhalb eines eigenen Unternehmens des Entleihers ist zulässig.
  1. f) leicht entzündliche, giftige oder sonst gefährliche Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, zu transportieren.
  1. g) das Fahrrad zu nutzen, wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können .
  1. h) das Fahrrad im Falle eines Schadens (einschließlich einer Panne) eigenständig zu reparieren.

(2) Insbesondere ist der Entleiher verpflichtet, 

  1. a) das Fahrrad ausschließlich sachgemäß gem. Gebrauchsanleitung und Nutzungseinweisung zu gebrauchen und die geltenden Straßenverkehrsregeln gem. StVO zu beachten,
  1. b) Vor Fahrtbeginn Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads zu überprüfen. Dies beinhaltet einen Bremstest sowie die Überprüfung des Lichtes.
  1. c) sich beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen,
  1. d) etwaige Mängel des Fahrrad dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Mangel die Verkehrssicherheit beeinflussen, darf das Fahrrad nicht weiter genutzt werden. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich mitzuteilen.
  1. e) einen Diebstahl des Fahrrad während der Anmietung unverzüglich dem Verleiher sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
  1. f) das Fahrrad zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrrad in sauberem und betriebsbereitem Zustand sowie vollständig verschlossen an einem zulässigen Parkplatz entsprechend § 4 Absatz (3) (e) innerhalb der zum Zeitpunkt der zur Buchung erlaubten geografischen Dimensionen abgestellt ist.

(3) Beginn und Ende der Anmietung, Parken und Abstellen

(a) Die Anmietung beginnt mit Übergabe des Fahrrads an der Verleihstation.

(b) Die Anmietung endet mit Rückgabe des Fahrrads an der Verleihstation.

(c) Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem beigefügten Schloss an einem im Boden fest verankerten Gegenstand (typischerweise Radständer oder Laternenmast) zu sichern.

(d) Eine Sicherung mit weiteren Schlössern gegen die einfache Wegnahme ist nicht zulässig. Der Verleiher behält sich vor, Strafanzeige wg. Diebstahls zu stellen.

(e) Der Entleiher hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass durch das Fahrrad andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In jedem Falle ist je nach Lastenradtyp der Ständer des Fahrrades zu verwenden. Insbesondere das Anlehnen an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterlassen. Das Fahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden

  1. aa) an Bäumen,
  2. bb) an Verkehrsampeln,
  3. cc) an Parkuhren oder Parkscheinautomaten,
  4. dd) auf Gehwegen so, dass eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt,
  5. ee) vor, an und auf Feuerwehranfahrzonen,
  6. ff) im Abstand kleiner 30 Meter zu Flussufern und sonstigen Gewässern.

(g) Stellt der Entleiher das Fahrrad nicht regelgerecht ab oder entfernt er sich vom Fahrrad ohne es ordnungsgemäß zu verschließen ist der Rückgabevorgang nicht abgeschlossen, ist der Entleiher für alle Kosten und Schäden, die dem Verleiher aus diesen Zuwiderhandlungen entstehen, verantwortlich und haftbar.

§ 4 Datenschutz

(1) Der Entleiher erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden persönlichen Daten zur Durchführung des Teilnahmevertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden: Name, Geburtsdatum, Adresse und Anschrift, e-Mail Adresse, Ausweiskopie, Buchungs- und Reservierungsverlauf.

(2) Der Verleiher ist berechtigt, die persönlichen Daten des Entleihers zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

(3) Der Verleiher ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen des Entleihers, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung einer Ordnungswidrigkeit oder Strafverfahrens nachweist.

(4) Ansonsten ist der Verleiher nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Eine Weitergabe in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.

§ 5 Haftung

(1) Die Haftung des Verleihers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Verleiher insbesondere nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten und ist nicht verpflichtet, die Fahrräder für den vertragsgemäßen Gebrauch instand zu setzen oder instand zu halten.

Der Verleiher haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrrad trotz Buchung nicht, nur verspätet und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung steht, sowie für Schäden am Transportgut.

(2) Der Entleiher haftet für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Fahrrads, die nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Sache herbeigeführt wurden, insbesondere für Beschädigungen, den Verlust bzw. Untergang des gesamten Fahrrads bzw. einzelner Teile. Dies gilt nicht, wenn der Entleiher die Veränderung bzw. Verschlechterung nicht zu vertreten hat.

§ 6 Unfälle

(1) Bei Unfällen, an denen außer dem Entleiher auch Eigentum Dritter oder Dritte beteiligt sind, ist der Entleiher verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Verleiher zu verständigen. Der Entleiher ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Entleiher darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben.

(2) Widrigenfalls haftet der Entleiher für den auf Seiten des Verleihers entstehenden Schaden.

§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Ist der Entleiher ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann der Verleiher diesen Entleiher an dem zuständigen Gericht in Osnabrück oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Verleiher kann von diesen Entleihern nur an dem zuständigen Gericht in Osnabrück verklagt werden.

§ 8 Sonstiges/Gültigkeit/Salvatorische Klausel

(1) Der Verleiher kann ohne Angabe von Gründen die Ausleihe aller oder einzelner Fahrräder einstellen oder auch einzelnen Personen untersagen.

(2) Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame, die wirtschaftlich der Ungültigen möglichst nahe kommt, zu ersetzen.